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AGB

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Klient nimmt in der Psychologischen Praxis Strainer Janis eine klinisch-psychologische Beratung oder Behandlung in Anspruch. Diese erfolgt in der Praxis INN-Therapie vor Ort, online oder hybrid.

Der Klient ist darüber aufgeklärt, dass diese Beratung oder Behandlung keine Untersuchung durch einen Arzt ersetzt und dass er/sie bei auftretenden Beschwerden mit Krankheitswert aufgefordert ist, selbständig einen Arzt zu konsultieren.

Zu Beginn der Beratung oder Behandlung wird ein gemeinsames Ziel definiert, Erwartungen abgeklärt und mögliche Probleme eingegrenzt, um danach mittels Gesprächen und Übungen eine Veränderung in Gang zu setzen. Ein wichtiger Bestandteil der Beratung oder Behandlung ist der Transfer der Behandlungsinhalte in den Alltag und die kontinuierliche Reflexion des Veränderungsprozesses. Klinisch-psychologische Beratung oder Behandlung ist eine auf wissenschaftlicher Forschung basierende professionelle Unterstützung bei der Bewältigung psychischer, sozialer und körperlicher Beeinträchtigungen und Erkrankungen. Die klinisch-psychologische Behandlung hat zum Ziel psychische Störungen bzw. Leidenszustände zu lindern oder zu beseitigen, sowie Menschen darin zu unterstützen, Belastungen und Krisen besser bewältigen zu können, um die Lebensqualität zu steigern. Dazu kombinieren Klinische PsychologInnen eine Vielzahl von Behandlungsansätzen, die sich aufgrund wissenschaftlicher Untersuchungen als effektiv erwiesen haben und orientieren sich an erforschten Modellen und Methoden der Psychologie.

Im Laufe einer klinisch-psychologischen Behandlung kann es zu sogenannten Heilungskrisen kommen, die mit einer intensiveren Gefühlswahrnehmung einhergehen können. Dies ist im Behandlungsverlauf normal und manchmal unumgänglich. Bei Unklarheiten fragen Sie bitte nach.

 

§ 2 Honorar, Behandlungsdauer, Kostenerstattung

Der Klient zahlt für die klinisch-psychologische Beratung von 50 Minuten 95 Euro. Der Klient leitet eigenverantwortlich Kostenerstattungsverfahren mit möglichen Leistungsträgern ein und informiert sich selbständig über mögliche Bezuschussungen. Eine Nichterstattung oder eine Teilerstattung durch Kostenträger (Krankenkasse, Private Gesundheitsversicherung) hat keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar.

 

§ 3 Ausfallhonorar

Fest vereinbarte Gesprächstermine, die nicht in Anspruch genommen werden, werden mit einem Ausfallhonorar von 95 Euro in Rechnung gestellt. Diese Zahlungspflicht tritt nicht ein, wenn der Termin fristgerecht mindestens 24 Std. vorher abgesagt wurde, oder wenn der Klient ohne sein Verschulden, zum Beispiel im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls, nicht erscheinen kann.

 

§ 4 Kündigung

Der abgeschlossene Behandlungsvertrag kann jederzeit, ohne dass es einer Begründung bedarf, gekündigt werden.

 

§ 5 Schweigepflicht

Der Psychologe unterliegt der Schweigepflicht. Für den Fall einer Auskunftserteilung an Kostenträger, Ärzte, familiäre Bezugspersonen oder sonstige Personen muss er schriftlich von der Schweigepflicht durch den Klienten entbunden werden.

 

§ 6 Sonstiges

Mitwirkung des Klienten und Aufgaben

Der Klient wirkt aktiv an seiner Genesung mit. Es kann im Beratungsprozess notwendig sein, dass der Psychologe dem Klienten bestimmte Aufgaben gibt zur Unterstützung des Prozesses. Der Klient unterstützt seine Genesung, indem er diese Aufgaben erledigt. Bei Schwierigkeiten, die es dem Klienten nicht möglich machen, seinen Beitrag zum Erfolg der Beratung beizutragen, bespricht er dies mit dem Psychologen.

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